Mitarbeiterüberwachung
Überprüfung
von Mitarbeitern bei Krankheit Besteht
der Verdacht, dass Ihre Mitarbeiter während des Krankenstandes
einer Beschäftigung nachgehen, werden wir für Sie
tätig. Möglicherweise kann sogar bewiesen werden,
dass eine Krankheit gar nicht vorliegen kann! Sind wir in der Lage, den
Sachverhalt mittels Photo- und / oder Videobeweisen so zu
dokumentieren, dass Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung
vor dem Arbeitsgericht beispielsweise zur Beweissicherung herangezogen
werden können.
Des
weiteren:
Betrugsaufklärung |
Personenüberwachung
|
Aufdeckung von Schwarzarbeit
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Personalüberwachung |
Wettbewerbsverbot |
Sicherstellung
von Eigentum |
Inkassoarbeiten |
Videoüberwachung
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Observationen |
Stalking |
Ermittlungen in sonstigen Fällen |
Fehlverhalten
in der Ehe und Partnerschaft |
Beweissicherung
bei Erpressung und Bedrohung |
Unterhaltsangelegenheiten |
Sorgerechtsangelegenheiten |
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Urteile:
Der
Bundesgerichtshof hat
grundsätzlich entschieden: "Die Inanspruchnahme eines
Detektivs, dessen Nachforschung im Zweifel erfolgreicher sein werden
als die des Arbeitgebers, stellt in der heutigen Zeit keineswegs mehr
einen außergewöhnlichen Umstand dar." "Arbeitgeber
dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive
observieren lassen und ihnen bei berechtigtem Verdacht die Kosten
dafür in Rechnung stellen."
Bundesarbeitsgericht
Kassel
BAG (Az. 8 AZR 5/97), Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa
540/99)
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