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    Mitarbeiterüberwachung

Überprüfung von Mitarbeitern bei Krankheit Besteht der Verdacht, dass Ihre Mitarbeiter während des Krankenstandes einer Beschäftigung nachgehen, werden wir für Sie tätig. Möglicherweise kann sogar bewiesen werden, dass eine Krankheit gar nicht vorliegen kann! Sind wir in der Lage, den Sachverhalt mittels Photo- und / oder Videobeweisen so zu dokumentieren, dass Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht beispielsweise zur Beweissicherung herangezogen werden können.

Des weiteren:

Betrugsaufklärung Personenüberwachung
Aufdeckung von Schwarzarbeit Personalüberwachung
Wettbewerbsverbot Sicherstellung von Eigentum
Inkassoarbeiten Videoüberwachung
Observationen Stalking
Ermittlungen in sonstigen Fällen Fehlverhalten in der Ehe und Partnerschaft
Beweissicherung bei Erpressung und Bedrohung Unterhaltsangelegenheiten
Sorgerechtsangelegenheiten  


Urteile:

Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich entschieden: "Die Inanspruchnahme eines Detektivs, dessen Nachforschung im Zweifel erfolgreicher sein werden als die des Arbeitgebers, stellt in der heutigen Zeit keineswegs mehr einen außergewöhnlichen Umstand dar." "Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive observieren lassen und ihnen bei berechtigtem Verdacht die Kosten dafür in Rechnung stellen."

Bundesarbeitsgericht Kassel BAG (Az. 8 AZR 5/97), Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 540/99)